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📌 Tipp für Selbstständige: Reisekosten nicht unterschätzen!
Viele Selbstständige lassen bei der Reisekostenabrechnung Geld liegen oder übersehen wichtige Angaben. Zur Erinnerung: Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten weiterhin diese Verpflegungspauschalen: 🟠28 € bei 24 Stunden Abwesenheit 🟠14 € an den An- und Abreisetagen 🟠14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit Wichtig ist auch: Wenn Frühstück oder andere Mahlzeiten bereits gestellt wurden (z. B. vom Hotel oder vom Auftraggeber), müssen die Pauschalen angepasst werden.
asikyomu
vor 2 Tagen1 Min. Lesezeit
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